Einlieferungsbedingungen
1. Der Hinterleger, der die in Artikel 2 unten genannten Gegenstände verkaufen möchte, übergibt sie dem Verwahrer, der Firma GABY PARIS, mit der Vollmacht, sie in seinem Namen zu verkaufen.
2. Die Firma GABY PARIS ist daher nicht Eigentümerin der Gegenstände, die sie im Auftrag des Einlieferers zum Verkauf anbietet. Sie fungiert als Vermittlerin.
3. Ablauf der Abgabe: Die Abgabe des Artikels erfolgt nach Terminvereinbarung in unserem Store „GABY PARIS“. Im Falle einer Vereinbarung zwischen dem Hinterleger und dem Verwahrer, den zu hinterlegenden Gegenstand mit der Vollmacht zu versehen, ihn im Namen des Hinterlegers zu verkaufen, unterzeichnet der Hinterleger einen Hinterlegungsschein, der den Namen des Hinterlegers, das Datum der Hinterlegung, die Beschreibung des hinterlegten Gegenstands und den Preis enthält, der dem Hinterleger nach dem Verkauf des Gegenstands ausgezahlt wird.
Das Unternehmen GABY PARIS betreibt ein Kommissionsgeschäft für Luxusprodukte. Es dürfen nur Luxusprodukte der Marken großer französischer und ausländischer Modehäuser (z. B. Hermès, Chanel, Vuitton, Dior, Gucci, Saint Laurent, Céline, Prada usw.) hinterlegt werden. Die Artikel müssen neu oder in ausgezeichnetem Zustand sein, mit Ausnahme von Kultaccessoires, die keine zeitliche Begrenzung haben, sich aber in einwandfreiem Zustand befinden. GABY PARIS behält sich daher das Recht vor, Gegenstände, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, nicht als Pfand anzunehmen. GABY PARIS untersucht den Artikel im Detail. Seine Erfahrung und sein Know-how ermöglichen es ihm, zu überprüfen, ob das Produkt die Eigenschaften der Marke erfüllt, die es trägt. Bei Zweifeln an der Echtheit der Marke behält sich GABY PARIS das Recht vor, einen Pfandgegenstand nicht anzunehmen oder bietet an, mit Zustimmung des Pfandgebers und auf dessen Kosten einen anerkannten Experten für die Marke und das betreffende Produkt zu konsultieren.
GABY PARIS behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung vom Verkauf zurückzutreten, indem der Hinterleger per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder, falls der Hinterleger keine E-Mail-Adresse hat, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung so schnell wie möglich über jeden Artikel informiert wird, der eine Fehlfunktion oder einen Qualitätsmangel aufweist, der zum Zeitpunkt der Hinterlegung nicht sichtbar war und der daher für den Verkauf unter den von der Firma GABY PARIS geforderten Qualitätsbedingungen ungeeignet wäre. Dasselbe gilt grundsätzlich für alle Gegenstände, bei denen GABY PARIS Zweifel hinsichtlich der Identität des mutmaßlichen Eigentümers hat, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Hinterlegers, der durch die Täuschung des Hinterlegers entstanden ist.
Für die Qualität des zum Verkauf angebotenen Artikels ist der Einlieferer verantwortlich. Im Falle einer Funktionsstörung, eines versteckten Mangels oder einer Nichtechtheit der hinterlegten Ware(n) ist sie verpflichtet, dem Käufer oder dem Verwahrer den Kaufpreis zu erstatten oder ihn zumindest zu entschädigen.
Der Verkaufspreis wird zwischen dem Hinterleger und dem Verwahrer einvernehmlich vereinbart und richtet sich nach dem Preis des Artikels auf dem Gebrauchtmarkt für Luxusgüter und seinem Zustand. und gegebenenfalls seine Seltenheit oder nicht.
Die Firma GABY PARIS erhält eine Provision für den Verkauf und zahlt dem Auftraggeber den Verkaufspreis abzüglich ihrer Provision inklusive Steuern. Die von der Firma GABY PARIS erhaltene Provision variiert je nach Art, Qualität und Preis der angebotenen Artikel zwischen 10 und 35 % (inkl. MwSt.) des Verkaufsbetrags (inkl. MwSt.). Die Firma GABY PARIS führt die für den Weiterverkauf gebrauchter Artikel geschuldete Mehrwertsteuer an den Staat ab. Beispiel: Beim Verkauf einer Immobilie zu einem Preis von 1.000 € inkl. MwSt. und einer vereinbarten Provision von 20 % inkl. MwSt.: Der Einleger erhält 800 €; Die Verkaufsprovision beträgt 200 Euro inklusive Steuern, davon 166,67 Euro für die Firma GABY PARIS und 33,33 Euro Mehrwertsteuer, die an den Staat abgeführt werden.
Der Hinterleger erteilt dem Verwahrer, der Firma GABY PARIS, ein Mandat zum Verkauf der hinterlegten Artikel in seinem Namen und autorisiert den Abzug der Provision vom Verkaufspreis dieser Artikel in der vereinbarten Höhe, ausgedrückt als Prozentsatz des Verkaufspreises. Die hinterlegten Gegenstände werden mit einem ausschließlichen Verkaufsmandat für einen Zeitraum von 3 Monaten eingelagert, der stillschweigend um jeweils einen neuen Zeitraum gleicher Dauer bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr verlängert werden kann. Möchte der Hinterleger seine/ihre Gegenstände vor Ablauf der 3-Monats-Frist zurückerhalten, wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 € pro zurückerhaltenem Gegenstand verlangt und fällig.
Am Ende jedes Quartals kann der Hinterleger, sofern der hinterlegte Gegenstand nicht verkauft wurde, dessen Rückgabe durch einen einfachen Anruf unter Einhaltung einer Frist von 48 Stunden verlangen. GABY PARIS kann den Gegenstand auch an den Hinterleger zurücksenden und wird diesen darüber informieren, damit dieser seinen Gegenstand zurückerhalten kann. Sofern weder der Hinterleger noch der Verwahrer nach Ablauf dieser Frist ihre Bereitschaft zur Abholung bzw. Rückgabe des Gegenstandes erklärt haben, verlängert sich der Hinterlegungsvertrag mit ausschließlichem Verkaufsmandat daher jeweils um weitere 3 Monate.
Im Falle einer Vertragsauflösung hat der Einleger 6 Monate Zeit, sein Eigentum zurückzuerhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Artikel der Wohltätigkeitsorganisation gespendet. Der Einzahler kann den Verlauf des Verkaufs seines eingezahlten Artikels verfolgen, indem er einfach im Geschäft anruft und seine Identität und die Nummer seiner Einzahlkarte angibt. Um Betrug zu vermeiden, werden per E-Mail keine Informationen weitergegeben. Sobald der Verkauf erfolgt ist und der Preis vom Käufer bezahlt wurde, informiert der Verwahrer den Hinterleger und zahlt ihm den Verkaufspreis abzüglich der vereinbarten Provision aus. Um den Verkaufspreis seines Artikels ausgezahlt zu bekommen, muss der Hinterleger seinen Hinterlegungsschein und seinen Personalausweis vorlegen. • Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung für Kunden mit Wohnsitz im Ausland. • Barzahlung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen in Anwendung der Steuerbestimmungen (1.000 € für Inländer, bis zu 10.000 € für Ausländer gegen Vorlage des Reisepasses mit 48-stündiger Vorankündigung). • Scheck zahlbar an die Verwahrstelle.
Der Einlieferer erklärt, dass die Gegenstände, die er mit einer Verkaufsvollmacht einliefert, in seinem Eigentum stehen und nicht verpfändet sind. Er erklärt außerdem, dass die genannten Gegenstände authentisch sind und er sie legal erworben hat.
Der Hinterleger ermächtigt den Hinterleger, die Firma GABY PARIS, die hinterlegten Gegenstände mit einem Verkaufsauftrag zu fotografieren und auf der Website des Hinterlegers „GABY PARIS“ darzustellen. Der Hinterleger akzeptiert außerdem, dass im Falle eines Verkaufs der besagte Artikel mit dem Hinweis „verkauft“ auf der Website verbleibt, um die Qualität der von der Firma GABY PARIS angebotenen Artikel zu bewerben.
Das Geschäft ist gegen die Risiken der zivilrechtlichen Haftung, Diebstahl und Feuer in seinen Räumlichkeiten versichert. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung eines eingelagerten Gegenstandes erfolgt die Entschädigung gemäß der Haftung der von der Firma GABY PARIS abgeschlossenen Versicherung.
GABY PARIS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückzuführen ist. Die Partei, die das Ereignis feststellt, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu informieren und ihr den Nachweis hierfür zu erbringen. Die Aussetzung von Verpflichtungen kann unter keinen Umständen einen Grund für die Haftung wegen Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung darstellen und kann auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Verzugsstrafen führen. Die Erfüllung der Verpflichtung wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, sofern diese vorübergehender Natur ist und einen Zeitraum von 30 Tagen nicht überschreitet. Sobald der Grund für die Aussetzung der gegenseitigen Verpflichtungen nicht mehr besteht, wird GABY PARIS daher alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung seiner Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Handelt es sich um ein dauerhaftes Hindernis oder dauert es länger als 30 Tage, kann der Hinterleger sein Eigentum zurückfordern und das Verkaufsmandat erlischt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus Kauf- und Verkaufstransaktionen ergeben können, die unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hinterlegung mit Verkaufsvollmacht abgeschlossen wurden, hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Durchführung, ihrer Kündigung und der Folgen. Kann zwischen dem antragstellenden Vertreter und dem Vertreter/Hinterleger keine gütliche Einigung erzielt werden, wird die Angelegenheit den zuständigen Gerichten gemäß den Bestimmungen des Common Law vorgelegt.
Der Verwahrer-Beauftragte wird darüber informiert, dass er in jedem Fall auf herkömmliche Mediation zurückgreifen kann, insbesondere auf die Verbraucherschlichtungskommission (C. consom. art. L 612-1) oder auf Mediationsstellen. bestehende sektorale Probleme oder alternative Methoden zur Streitbeilegung (z. B. Schlichtung) im Streitfall.
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